Menschenrechte

Gemeinsam f¨¹r Menschenrechte
Bei Infineon verpflichten wir uns zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Umweltschutz innerhalb unserer eigenen Gesch?ftsbereiche und in unseren globalen Lieferketten.
Gemeinsam mit unseren Partnern stehen wir f¨¹r Menschenrechte und Umweltschutz ein.
Unser Bekenntnis zu den Menschenrechten
Die Einhaltung der international g¨¹ltigen Menschenrechte und Arbeitsstandards ist f¨¹r uns selbstverst?ndlich. Wir achten und unterst¨¹tzen internationale Standards und Prinzipien, wie die Internationale Charta der Menschenrechte (International Bill of Human Rights) und ihre Allgemeine Erkl?rung der Menschenrechte (UN Declaration of Human Rights), die grundlegenden Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Prinzipien des UN Global Compact sowie die UN-Leitprinzipien f¨¹r Wirtschaft und Menschenrechte. Bei der Einrichtung des Risikomanagementsystems achten wir besonders auf potenziell betroffene und gef?hrdete Gruppen wie Kinder, Frauen, Wanderarbeiter, eigene Mitarbeiter, Mitarbeiter von Drittanbietern und lokale Gemeinschaften.
Unsere Verpflichtung zu diesen Grunds?tzen haben wir fest durch unsere Leitlinien und Prinzipien, die auch f¨¹r alle unsere Stakeholder gelten, in unserer Unternehmenskultur verankert. Dazu geh?ren unsere Grundsatzerkl?rung zu Menschenrechten sowie unsere Corporate Social Responsibility (CSR) und unsere Business Conduct Guidelines:
- Unsere Grundsatzerkl?rung zu Menschenrechten unterst¨¹tzt unser globales Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR-Politik) im Fokusbereich Menschenrechte. Sie umfasst eine detaillierte Beschreibung der Priorit?ten von Infineon und erkl?rt, wie wir die Menschenrechte innerhalb unserer Gesch?ftsbereiche und mit unseren Gesch?ftspartnern weltweit f?rdern. Diese Richtlinie gilt f¨¹r Infineon und alle verbundenen Unternehmen.
- Unsere CSR-Politik gilt f¨¹r alle Gesch?ftsbeziehungen mit unseren Stakeholdern und beschreibt unsere strategischen CSR-Schwerpunktbereiche sowie unsere Selbstverpflichtung zur Einhaltung unserer Menschenrechts- und Umweltverpflichtungen. Diese Politik leitet uns bei unseren t?glichen Gesch?ftst?tigkeiten. Sowohl unsere strategischen Ziele als auch unser t?gliches Handeln orientieren sich stets an diesen hohen ethischen und rechtlichen Standards.
- Im Rahmen unserer Business Conduct Guidelines verpflichten wir uns zur Einhaltung internationaler Menschenrechte und Arbeitsstandards, einschlie?lich des Schutzes der pers?nlichen W¨¹rde und der Privatsph?re jedes Menschen. Sie sind eine wichtige Grundlage f¨¹r unser t?gliches Handeln und gelten f¨¹r alle bei Infineon Besch?ftigten und Organmitglieder weltweit ¨C im Umgang miteinander und im Umgang mit unseren Kunden, Investoren, Gesch?ftspartnern und der ?ffentlichkeit. Alle Besch?ftigten weltweit werden regelm??ig zu den Business Conduct Guidelines geschult.
- Um eine verantwortungsvolle Gesch?ftst?tigkeit entlang unserer globalen Lieferkette sicherzustellen, verlangen wir von unseren Lieferanten die Einhaltung aller g¨¹ltigen Gesetze, einschlie?lich der Gesetze zu Menschenrechten und der in unseren Beschaffungsgrunds?tzen (Supplier Code of Conduct) genannten fairen Gesch?ftspraktiken. Wir gehen nur mit Lieferanten Gesch?ftsbeziehungen ein, die sich an unsere Grundprinzipien halten.
Unsere Handlungsfelder

Unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in unseren Gesch?ftsbereichen und in unserer Lieferkette
Wir kommen unserer Verantwortung gegen¨¹ber Mensch und Umwelt mit angemessenen und wirksamen Risikomanagementma?nahmen nach.
Wir f¨¹hren j?hrlich und, sofern erforderlich, anlassbezogene (bei bspw. Fusionen, ?bernahmen) Risikoanalysen in unseren eigenen Gesch?ftsbereichen sowie in unseren Lieferketten durch. Dar¨¹ber hinaus f¨¹hren wir Risikoanalysen auf der Grundlage fundierter Kenntnisse ¨¹ber Menschenrechts- und Umweltrisiken durch (z. B. bei Vorf?llen, die ¨¹ber unsere gemeldet werden). Unsere Risikoanalyse im Bereich Menschenrechte erstreckt sich auf die folgenden potenziellen oder tats?chlichen Risikobereiche: Minderj?hrigen- oder Kinderarbeit, unfreiwillige oder erzwungene Arbeit, Menschenhandel, Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen, Diversit?t und Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, menschenw¨¹rdige Behandlung, Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz und faire L?hne. Wenn wir die Risiken in unseren Lieferketten und bei unseren eigenen Gesch?ftst?tigkeiten erfassen und bewerten, st¨¹tzen wir uns auch auf externe Daten (z. B. l?nder- und branchenbezogene Risikoindikatoren, Medienscreening) und externe Dienstleister, z. B. f¨¹r standardisierte Frageb?gen zur Selbsteinsch?tzung.
Alle identifizierten Risiken werden durch Pr?ventionsma?nahmen (z. B. Entwicklungspl?ne, Schulungen, Vertr?ge) minimiert. Diese decken in angemessener Weise und nach Priorisierung das gesamte Unternehmen sowie unsere Lieferanten ab.
Die Ableitung von Pr?ventiv- und Abhilfema?nahmen f¨¹r priorit?re Menschenrechtsrisiken umfasst einen mehrstufigen Ansatz, der u.a. auf klaren Richtlinien, Sensibilisierung und Schulung, risikobasierten Kontrollen und der Gew?hrleistung der Einhaltung einschl?giger Menschenrechtsvorschriften und internationaler Standards beruht. Unsere Pr?ventions, -Minderungs- und Abhilfema?nahmen decken unseren eigenen Gesch?ftsbereich inklusive unserer Betriebsst?tten und unsere Lieferkette ab.
Bei Verdacht auf Menschenrechtsverletzungen k?nnen alle Stakeholder (z.B. Mitarbeiter*innen von Infineon und von anderen Gesch?ftspartnern oder Dritten) Bedenken per E-Mail oder Post an den Menschenrechtsbeauftragten oder an die Compliance-Abteilung , oder anonym ¨¹ber unsere Whistleblower-Hotline () melden. Anfragen und Kommentare werden vertraulich behandelt, beinhalten den Schutz vor Vergeltungsma?nahmen und werden vom Team unseres Menschenrechtsbeauftragten weiterverfolgt. Falls erforderlich, werden Korrekturma?nahmen ergriffen, um Probleme in einem fr¨¹hen Stadium zu l?sen und schwerwiegendere Folgen f¨¹r die betroffenen Personen zu verhindern. Bei der zuletzt abgeschlossenen Risikoanalyse unseres vergangenen Gesch?ftsjahres haben wir keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt, die von Infineon verursacht bzw. mitverursacht wurden. Es wurden ebenfalls keine Verst??e in unserer Lieferkette festgestellt.
Jeder Hinweis auf eine m?gliche oder best?tigte Menschenrechtsverletzung in unserer Lieferkette oder in unserem eigenen Gesch?ftsbereich wird unverz¨¹glich untersucht und behandelt. Gemeinsam mit dem jeweiligen Lieferanten oder der Partei und den Stakeholdern legen wir Abhilfema?nahmen fest (bspw. Schulungen, Zusammenarbeit mit Brancheninitiativen), um die Verletzung zu verhindern, zu minimieren und, wenn m?glich, zu beenden. Weitere Details finden Sie in unserer Verfahrensordnung zum Beschwerdemechanismus.
Wir ¨¹berpr¨¹fen j?hrlich unsere Risikomanagement-Ma?nahmen in Bezug auf Effektivit?t und Wirksamkeit und entwickeln, wo notwendig, unseren Prozess kontinuierlich weiter. Dar¨¹ber hinaus werden zus?tzliche Ad-hoc-Pr¨¹fungen durchgef¨¹hrt.
Fortschritte bei der Implementierung der Infineon-Menschenrechtspolitik, inklusive aller identifizierten Risiken, definierten Pr?ventionsma?nahmen und ihrer Effektivit?t sowie die Effektivit?t unseres Risikomanagementsystems werden j?hrlich an den Vorstand von Infineon berichtet.
Infineon ver?ffentlicht j?hrlich Informationen zur Umsetzung der Menschenrechte im Unternehmen und bei Gesch?ftspartnern im Infineon-Nachhaltigkeitsbericht und berichtet gegen¨¹ber Beh?rden ¨¹ber die Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.
Weiterf¨¹hrende Informationen zu unseren Aktivit?ten finden Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht auf Seite 17-18.
Im Fiskaljahr 24/25 haben wir mit der Entwicklung eines menschenrechtsbasierten Ansatzes zur Stakeholdereinbindung begonnen und bestimmte Arten von Stakeholder-Gruppen identifiziert, die negativ betroffen sind oder sein k?nnten. Dazu geh?ren lokale Gemeinden, Migranten, Fl¨¹chtlinge und Vertriebene, Kinder und Jugendliche, Frauen, andere Minderheiten (z. B. nationale, ethnische, sprachliche, religi?se, politische), Menschen mit Behinderungen, indigene V?lker und andere. Nach eingehender Analyse wurden Wanderarbeiter und Arbeiter in der Lieferkette als erste besonders gef?hrdete Gruppen identifiziert, die mit entsprechenden Risiken wie Zwangsarbeit in Verbindung stehen.
Als ersten Schritt zur Einbindung dieser vulnerablen Gruppen haben wir diese im Rahmen des Infineon-Audit-Programms in Form einer direkten Mitarbeiterbefragung kontaktiert. Parallel dazu haben wir begonnen, mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) innerhalb unseres eigenen Gesch?ftsbereichs zusammenzuarbeiten, um die Bed¨¹rfnisse und Perspektiven der betroffenen Stakeholder besser zu verstehen.